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1238. o. T. "illo anno quo pater noster mortuus est." - in Hobena.

Heinrich (II.), d. g. Herzog von Schlesien und Krakau, urkundet, den Johannitern das Gut Lossowe (Lossen bei Brieg, wie Stenzel im Jahresberichte der vaterl. Gesellschaft 1837, 122 annimmt, ist mir doch wahrscheinlicher als Lüssen bei Striegau, obgleich auch dieses ein altes Johannitergut und von seiner Aussetzung zu deutschem Rechte auch noch in einer anderen Urkunde von 1239, August 29 die Rede ist, wobei es jedoch ebenso wie schon 1203 Lussina genannt wird) magistro Johanne fratre ipsorum et aliis fratribus qui ei substituentur ipsam (villam) regente zur Aussetzung nach deutschem Rechte überlassen zu haben sammt aller Gerichtsbarkeit allda, auch dem Blutgerichte, bei dem jedoch ein Abgesandter des Herzogs anwesend sein und dem Letzteren ein Drittel der Gefalle zukommen soll.

Z. Boleslaw, weiland Herzog von Böhmen und dessen Bruder Sobesl. (vergl. oben zum Jahre 1223 und daneben H. Kohn, die böhmischen Theobalde, Zeitschrift des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böhmen, 1867), Chunrad, Notar, Albrehtus, Untertruchsess, Adlardus, Kämmerer der Herzogin, Stephan, Unterjägermeister des Herzogs, Petrus, Sohn des Mencha (vielleicht auch Mescha), Bogusa, Sohn des Dobesius, Pribisslavus, Sohn des Dirsco.


Boczeck, c. d. Mor. II. 352. Erben I. 446. Das Original, dessen S. verloren, im Grossprioratsarchive zu Prag.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.